Kilometerpauschale.info

Die Kilometerpauschale heißt seit einiger Zeit Entfernungspauschale und kann unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, mit dem die Arbeitsstätte aufgesucht wird, im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

In den Jahren 2004 bis 2006 waren pro Kilometer einfacher Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnung 0,30 EUR ansetzbar. Hierbei galt eine Höchstgrenze von 4.500 EUR im Jahr, falls nicht mit dem eigenen bzw. einem überlassenen PKW gefahren wurde.

Seit dem 1.1.2007 sind die ersten 20 Kilomenter nicht mehr anrechenbar. Ab dem 21. Kilometer wird weiterhin mit 0,30 EUR pro km gerechnet. Die Höchstgrenze in Höhe von 4.500 EUR bleibt ebenfalls erhalten.



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